Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Bauvorbescheid" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular liegt bei der Baurechtsbehörde aus, beziehungsweise steht zum Download ("Formulare in Baurechtlichen Verfahren") zur Verfügung.
- Antrag auf Bauvorbescheid
- weitere Bauvorlagen, in der Regel
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Diese ergeben sich aus 20.4 des derzeit gültigen Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freudenstadt.