Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Das ist die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
Wird eine Ihrer Nebenwohnungen zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
Bei einem Auszug aus der Nebenwohnung und ohne den Bezug einer neuen Nebenwohnung, muss die bisherige Nebenwohnung bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden.