Bauunterhalt
Das Amt für Stadtentwicklung ist verantwortlich für die bauliche Unterhaltung sämtlicher städtischer Gebäude.
Zu den städtischen Gebäuden zählen vor allem Schulen, Kindergärten, Rathäuser und Verwaltungsgebäude, Turnhallen und Versammlungsstätten sowie Mietwohngebäude im Eigentum der Stadt.
Zu den städtischen Gebäuden zählen vor allem Schulen, Kindergärten, Rathäuser und Verwaltungsgebäude, Turnhallen und Versammlungsstätten sowie Mietwohngebäude im Eigentum der Stadt.
Mitarbeiter
Leiter des Amts für Stadtentwicklung
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