Rechnungswesen/ Buchhaltung Stadtentwässerung Freudenstadt
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe und hoheitliche Tätigkeit der Stadt Freudenstadt und wird seit 01. Januar 1994 als Eigenbetrieb nach dem kommunalen Eigenbetriebsgesetz - als Sondervermögen - geführt
Das Rechnungswesen, die Geschäftsbuchhaltung mit der Finanz- und Kreditorenbuchhaltung sowie der Debitorenbuchhaltung werden beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Freudenstadt nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung geführt.
Fragen zu Ihren/unseren Rechnungen werden hier gerne beantwortet.
Das Rechnungswesen, die Geschäftsbuchhaltung mit der Finanz- und Kreditorenbuchhaltung sowie der Debitorenbuchhaltung werden beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Freudenstadt nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung geführt.
Fragen zu Ihren/unseren Rechnungen werden hier gerne beantwortet.
Mitarbeiter
Kaufmännischer Betriebsleiter Stadtentwässerung Freudenstadt
weitere Hinweise
Satzungen
Zugehörigkeit zu
verwandte Dienstleistungen
Abwasser entsorgen
Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Entwässerungsgenehmigungen
Finanzwesen Stadtentwässerung Freudenstadt
Gesplittete Abwassergebühr - Ermittlung/Änderung befestigter Grundstücksflächen für die Niederschlagswassergebühr
Kanalisation/ Planung/ Bau/ Betrieb und Technik
Kanalnetz: Kanalrückstau/Kanalunterhaltung/Auskünfte Kanalisation/Kanalpläne
Kläranlagen